Ablauf beim Rinderleasing

Der Kunde kauft bei uns ein Kalb im Alter von ca. 8 Wochen. Bei einem älteren Kalb erhöht sich der Preis jeweils um die monatlichen Futterkosten. Sie erhalten von mir eine Rechnung für das Kalb incl. einer Kopie des Rinderpasses und zusätzlich ein Leasingvertrag für die monatlichen Futterkosten. An Hand der Ohrmarken-Nr. ist Ihr Kalb eindeutig zuordenbar und ab dem Zeitpunkt der Zahlung sind Sie der Besitzer. Auf Wunsch kann auch nur ein halbes Kalb verleast werden.

Das Kalb bleibt dann weiterhin auf dem Hof und Sie zahlen ein monatliches Futtergeld, bis zur Schlachtung. Das Kalb kann ab einem Alter von ca. einem Jahr geschlachtet werden, auf Wunsch auch später ( bis zu einem Alter von ca. 2 Jahren). Sollte dem Kalb widriger Weise etwas zustoßen, so haben sie das Recht auf ein gleichwertiges Ersatzkalb.

Wenn Sie als Kunde das Kalb schlachten wollen, bringe ich es für Sie zum Metzger und Sie können mit dem Metzger besprechen, wie Sie es zerteilt oder verarbeitet haben wollen. Die Schlachtkosten sind direkt an den Metzger zu bezahlen. Die Schlachtkosten variieren je nach Größe des Kalbes bzw. dem Zerlegeaufwand. Im Alter von ca. 1 Jahr hat das Kalb ca. 160 kg am Haken, zerlegt sind das ca. 100 kg Fleisch.

Geschlachtet wird normalerweise im Herbst oder im Frühjahr, solange die Rinder am Hof aufgestallt sind. Während der Weideperiode von Mai bis Oktober sind Schlachtungen nur im Ausnahmefall möglich, da ein sortieren und einfangen auf der Weide nur erschwert möglich ist.

Die Reservierung für einen Schlachttermin beträgt zwischen 1 und 2 Wochen. Die Abholung des fertig zerteilten Fleisches beim Metzger erfolgt durch den Kunden selbst.

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